Aufwendungen

Bei der osteopathischen Behandlung schließen Sie einen individuellen Behandlungsvertrag für eine Gesundheitsleistung ab.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und den Zusatzversicherungen übernommen. Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit einigen Jahren teilweise die Kosten im Sinne einer nachträglichen anteiligen Erstattung. Der Berater Ihrer Krankenkasse hilft Ihnen bei Fragen bestimmt gerne weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Die Kosten richten sich nach der Behandlungsdauer und errechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte GoÄ.

Für eine individuelle Therapieeinheit von in der Regel 45-60 Minuten mit eingehender Anamnese; Untersuchung und Behandlung liegen die Kosten im Allgemeinen etwa bei 120 € pro Stunde. Gerne beantworte ich auch hierzu Ihre Fragen individuell per Mail.

Notfalltermine werden regelmäßig am Samstagvormittag eingeplant und wir erlauben uns hierfür einen Zuschlag in Höhe von 30 € zu berechnen.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass eine Terminabsage bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenfrei möglich ist. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Nachbesetzung ermöglichen können, berechnen wir ggfls. ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% und somit 72,00 €. Bei Nichterscheinen ohne Absage machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir die volle Behandlungsgebühr in Rechnung stellen müssen.


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